Mitglied werden

Auf dieser Seite finden Sie den WSU-Aufnahmeantrag, den Ummeldeantrag und die Ermächtigung zum Beitragseinzug.

Aufnahmeantrag zum Download (PDF)

DER AUFNAHMEANTRAG IST AM PC AUSFÜLLBAR! Nur Ihre Unterschrift muss handschriftlich erfolgen oder gerne auch digital.

ZAHLUNGSWEISE Die Mitgliederbeiträge werden grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren erhoben. In begründeten Fällen sind andere Zahlungsweisen zulässig.

ZAHLUNGSTERMINE Die Beiträge werden quartalsweise erhoben und zu Beginn des Quartals (Januar/April/Juli/Oktober) von Ihrem Konto abgebucht.

BEITRAGSRECHNUNG Bei Zahlung der Beiträge über Beitragsrechnungen sind die angegebenen Zahlungstermine einzuhalten. Entstandene Portokosten und Gebühren für Rücklastschriften hat das Mitglied zu tragen.

ZAHLUNGSVERZUG Nach Überschreiten von Zahlungsterminen beginnt das Mahnverfahren. Sollte das Verfahren nicht die Begleichung der Rückstände zur Folge haben, erlischt die Mitgliedschaft.

LASTSCHRIFTRÜCKGABEN Kosten, die durch Lastschriftrückgaben im Bankeinzugsverfahren entstehen, werden dem Mitglied zuzüglich weiterer Kosten (Porto usw.) in Rechnung gestellt.

BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT IN DER WSU Die Beendigung der Mitgliedschaft wird mit einer Frist von 4 Wochen jeweils zum Ende des Quartals wirksam. Eine Abmeldung durch Rückgabe der Beitragslastschrift ist nicht möglich. Die Abmeldung hat vielmehr schriftlich an die Geschäftsstelle zu erfolgen.

ANMERKUNG Rückständige Beiträge setzen die Sportversicherung außer Kraft. Übungsleiter und Trainer sind daher angehalten, bei Vereinsmitgliedern, die sich im Beitragsrückstand befinden, auf die Nichtteilnahme an Übungsstunden und Wettkämpfen zu achten. – Weiterer Hinweis: Ein stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden führt ohne formgerechte Abmeldung nicht zur Beendigung der Mitgliedschaft.

Weitere Einzelheiten regelt die Beitragsordnung der Warendorfer Sportunion e.V.